IFRS Pensionsrückstellung­en

Pensionsrückstellungen nach IFRS haben seit Einführung des BilMoG starke Ähnlichkeit mit den Pensionsrückstellungen nach deutschem HGB. Es ist oft sinnvoll die gleichen Bewertungsannahmen wie bei der deutschen HGB-Bewertung anzuwenden und lediglich den IFRS spezifischen Rechnungszins zu verwenden.

Nach IFRS ist der Zinssatz nicht eindeutig festgelegt (wie dies nach BilMoG der Fall ist), vielmehr gibt es hier gewisse Spielräume. Dies hat zur Folge, dass nach IFRS die Pensionsrückstellungen etwas komplexer berechnet werden müssen. Grund dafür sind die stärker schwankenden Verpflichtungswerte, die wiederum aus schwankenden Abzinsungssätzen resultieren.

Um diese Schwankungen der Pensionsrückstellungen auszugleichen gibt es in den IFRS verschiedene Methoden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zu glätten:

Korridormethode nach IFRS

Hierbei werden alle Gewinne und Verluste die 10% der Pensionsverpflichtung (DBO, Defined Benefit Obligation) übersteigen über die restliche Erdienensdauer verteilt. Dabei entstehen noch nicht erfasste versicherungsmahematische Gewinne und Verluste, die zum Ausweis der IFRS Pensionsrückstellungen in der Bilanz von der DBO abgezogen werden.

SORIE nach IFRS

Hierbei werden alle Gewinne und Verluste erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die IFRS Pensionsrückstellungen entsprechen der tatsächlichen Verpflichtung, die Glättung erfolgt in einer eigenen Position im Eigenkapital.

Aufwandserfassung nach IFRS

Hierbei werden alle Gewinne und Verluste sofort im Aufwand der Berichtsperiode erfasst. Die IFRS Pensionsrückstellungen entsprechen der tatsächlichen Verpflichtung und schwanken jährlich mit dem Rechnungszins.